Mit diesem Programm sollen das Erreichen der energetischen Ziele des Landes Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Mietwohnungen erreicht werden. So sollen Eigentümer von Mietwohnungen motiviert werden, durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse ihre Wohnungen zu sanieren und zu modernisieren. Grundsätzlich erfolgt die Förderung nur, wenn energetische Ziele im Vordergrund stehen. Ein Nachteil sind die geforderten Zweckbindungen.
11.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Belegungsrechte
Antragsteller können Eigentümer von Mietwohnungen sein, die bereit sind, sich nach der Maßnahme Belegungsrechten zu unterwerfen.
11.2 Was wird gefördert?
Das Programm insgesamt fördert recht unterschiedliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung und Modernisierung von Mietwohnungen. Dabei steht eine spätere Mietpreisbindung im Vordergrund. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Förderungen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Wohnungen.
Eine Förderung über dieses Programm erfolgt u. a., wenn eine bauliche Maßnahme im nicht gebundenen Wohnungsbestand vorgenommen werden soll, die
- den Gebrauchswert der Wohnung oder des Gebäudes nachhaltig erhöht,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert,
- nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirkt,
- Barrieren reduzieren,
- Maßnahmen zum altersgerechten Umbau von Wohnungen darstellen,
- Räume umwandelt, die bisher nicht Wohnzwecken dienten (z. B. Ausbau des Dachgeschosses,
- der Aufstockung bestehender Gebäude dient, wenn dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird.
Schwerpunkt Energieeinsparung
Die förderfähigen Wohnräume sind je nach Haushaltsgröße beschränkt. Es gilt folgende Tabelle:
Haushaltsgröße |
maximale Wohnfläche in m2 |
1 Person |
50 |
2 Personen |
60 |
3 Personen |
75 |
4 Personen |
85 |
je weitere Person |
+10 |
bei Mietreihenhäusern oder Wohnungen über 2 Etagen |
+10 |
Sollte eine der o. g. maximalen Wohnflächengrenzen aufgrund baulicher Gegebenheiten überschritten sein, so kann die Bewilligungsstelle den Sachverhalt prüfen und ggf. abweichen. Zuständig für die Prüfung ist die ARGE für zeitgemäßes Bauen e. V..
Was gefördert wird, hängt von den Maßnahmen ab.
Sanierung
Bei Sanierungen und sanierungsgleichen Erweiterungen einer Wohnung muss diese Wohnung nach Abschluss der Maßnahme mindestens einen Effizienzhaus-Standard von 85 haben. Der Standard gilt inklusive Lüftungsanlage. Hat die Maßnahme auch eine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung zum Ziel und sollen die Wohnverhältnisse dabei auf Dauer verbessert werden, so muss die Wohnung am Ende der Sanierung mindestens einen Effizienzhaus-Standard von 115 erreichen.
Modernisierung
Bei förderfähigen Modernisierungen oder modernisierungsgleichen Erweiterung muss das Objekt nach Abschluss mindestens den Effizienzhaus-Standard 115 erreichen. Wird bei der Modernisierung das Dachgeschoss ausgebaut oder das Objekt aufgestockt, so reicht es aus, dass der neu geschaffene Wohnraum den energetischen Standards der EnEV entspricht.
Es besteht auch die Möglichkeit einer sog. Teilmodernisierung. Eine solche Teilmodernisierung liegt vor, wenn durch die Sanierung oder Modernisierung zwar eine Gebrauchswerterhöhung vorliegt, aber keine der obigen Energiestandards erreicht wird.
11.3 Konditionen
Die oben beschriebenen unterschiedlichen Förderungen beinhalten auch unterschiedliche Förderkonditionen. Die einzelnen Förderungen sind in 2 Förderwege eingeteilt.
1. Förderweg
Maßnahmen |
Förderart |
Förderungen |
Sanierungen und sanierungsgleiche Erweiterungen |
Darlehen und Zuschuss |
100 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.600 EUR je m2 (Kostengrenze gilt nicht für Dachgeschossausbau und Gebäudeaufstockung). Gefördert wird, wenn der Anteil der Kosten der Sanierungsmaßnahme an den Gesamtkosten überwiegt. Der Zuschuss beträgt 150 EUR je m2 zweckgebundener Wohnfläche (das Gesamtergebnis wird auf volle 100 EUR abgerundet). |
Modernisierungen und modernisierungsgleiche Erweiterungen |
Darlehen und Zuschuss |
100 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 800 EUR je m2 (Kostenhöchstgrenze gilt nicht für Dachgeschossausbau und Gebäudeaufstockung). Gefördert wird, wenn der Anteil der Kosten für die Modernisierungsmaßnahme an den Gesamtkosten überwiegt. Zuschuss beträgt 100 EUR je m2 zweckgebundener Wohnfläche (das Gesamtergebnis wird auf volle 100 EUR abgerundet). |
Teilmodernisierung |
Darlehen und Zuschuss |
100 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 400 EUR je m2 Wohnfläche. Gefördert wird, wenn der Anteil der Kosten für die Modernisierungsmaßnahme an den Gesamtkosten überwiegt. Zuschuss beträgt 50 EUR je m2 zweckgebundener Wohnfläche (das Gesamtergebnis wird auf volle 100 EUR abgerundet). |
2. Förderweg
Maßnahmen |
Förderart |
Förderungen |
Sanierungsmaßnahmen |
Darlehen und Zuschuss |
60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.600 EUR je m2 |
Modernisierungsmaßnahmen |
Darlehen und Zuschuss |
60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 800 EUR je m2 |
Teilmodernisierung |
Darlehen und Zuschuss |
60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 400 EUR je m2 |
Günstiger Anfangszins
Der Zinssatz beträgt in den ersten 20 Jahren 0 %. Maßgeblich ist grundsätzlich die Fertigstellung der Maß...