Die Antragstellung erfolgt direkt bei der IB.SH. Der Antrag ist zum Download auf der Webseite der IB.SH eingestellt.

Anschrift:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Ein Rechtsanspruch auf die Förderungen besteht nicht.

Wird ein Antrag genehmigt, so erfolgt ein Bewilligungsbescheid. Die gewährten Zuschüsse sind innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheids abzurufen.

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt regelmäßig nach der Fertigstellung der Maßnahme. Hierzu ist der IB.SH ein entsprechender Verwendungsnachweis vorzulegen. Alles Weitere regelt der Bewilligungsbescheid.

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