Zinsgünstige Darlehen
Es werden zinsgünstige Darlehen in Höhe von 5.000 bis 25.000 EUR gewährt.
Für die Beratung und Begleitung einer Finanzierung werden Gebühren in Höhe von 2 % des Gesamtinvestitionsvolumens zzgl. Umsatzsteuer berechnet.
Es gilt folgende Honorartabelle:
Anzahl der Wohneinheiten | Honorar zzgl. USt | Maximalbetrag inkl. USt |
---|---|---|
1-10 | 2 % des Investitionsvolumens | 5.000 EUR |
11-20 | 2 % des Investitionsvolumens | 10.000 EUR |
21-50 | 2 % des Investitionsvolumens | 20.000 EUR |
ab 50 | 2 % des Investitionsvolumens | 25.000 EUR |
Die Beratergebühr ist förderfähig und kann in den Kosten- und Finanzierungsplan eingerechnet werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
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