Bei dem Immofix-Programm handelt es sich um ein Ergänzungsprogramm zu bereits bestehenden Darlehen bei anderen Kreditinstituten. Es wird als Ergänzung zu der bisherigen Finanzierung angesehen. Besonderer Vorteil ist, dass trotz einer nachrangigen Grundbuchsicherung ein günstigerer Darlehenszins angeboten wird.
7.1 Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
Antragsteller sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Nicht antragsberechtigt sind Eigentümer, die die Fördermittel für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen in Anspruch nehmen wollen.
7.2 Was wird gefördert?
Maßnahmen
Gefördert wird der Neubau, Kauf und die Modernisierung einer Immobilie in Schleswig-Holstein.
7.3 Darlehenskonditionen
15.000 EUR
Es können Darlehen mit einem Darlehensmindestbetrag von 15.000 EUR beantragt werden. Zur Rückzahlung stehen 2 Varianten zur Verfügung. Die Tilgung kann
- in monatlich gleichbleibenden Raten auf die Dauer der Zinsbindung oder
- als endfälliges Darlehen im Verbindung mit einem Bausparvertrag
vereinbart werden.
Bis zu 45 Jahren
Die endfällige Variante zielt darauf ab, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Bausparvertrag fällig wird und das Darlehen damit getilgt werden soll. Die erste Zinsbindungsfrist kann über 5, 10 oder 15 Jahre vereinbart werden. Bei einem endfälligen Darlehen gilt eine 8-jährige Zinsbindungsfrist. Die Darlehenslaufzeit kann je nach Variante mit bis zu 45 Jahren Laufzeit vereinbart werden. Eine IB.SH interne Bewertung der Immobilie ist kostenlos.
Bis zu 3 %
Der "normale" Tilgungssatz beträgt 2 %. Bei einem endfälligen Darlehen gilt ein höherer Tilgungsanteil von 3 %. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die IB.SH ein neues Angebot.
Auszahlung
Die Auszahlung bei Kauf und Modernisierung erfolgt entweder mit der Fälligkeit des Kaufpreises oder zu Beginn der Modernisierungsmaßnahme. Wird ein Objekt neu gebaut, so erfolgt die Auszahlung in 2 Raten. Dabei werden 50 % des Darlehens bei Baubeginn und die restlichen 50 % nach Fertigstellung des Rohbaus ausgezahlt.
Bereitstellungszins
Ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage wird ein Bereitstellungszins von 3 % p. a. für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge verlangt.
7.4 Zinskonditionen
Es gelten folgende Zinskonditionen (Stand 4.4.2018):
Darlehensvariante monatliche Tilgung |
|
Zinsbindung in Jahren |
5 |
5 |
10 |
10 |
15 |
15 |
Tilgung |
Sollzins |
Effektivzins |
Sollzins |
Effektivzins |
Sollzins |
Effektivzins |
2 % |
1,50 % |
1,55 % |
2,15 % |
2,21 % |
2,48 % |
2,55 % |
3 % |
1,49 % |
1,55 % |
2,12 % |
2,19 % |
2,41 % |
2,49 % |
|
|
|
|
|
|
|
|
Darlehensvariante endfällig in Verbindung mit Bausparvertrag |
|
Zinsbindung in Jahren |
5 |
5 |
8 |
8 |
10 |
10 |
Tilgung |
Sollzins |
Effektivzins |
Sollzins |
Effektivzins |
Sollzins |
Effektivzins |
3 % |
1,75 % |
2,34 % |
2,21 % |
2,65 % |
2,44 % |
2,83 % |
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|
Zinskonditionen
Familie Mustermann hat eine Gebrauchtimmobilie erworben und finanziert. Im Rahmen des Ankaufs sind auch energetische Modernisierungsmaßnahmen geplant. Nach vorliegenden Kostenvoranschlägen werden hierzu 30.000 EUR benötigt. Familie Mustermann möchte dieses Programm nutzen. Die 1. Zinsbindungsfrist soll 15 Jahre betragen und das Darlehen mit monatlich gleichbleibenden Raten bei einem Tilgungsanteil von 2 % getilgt werden.
Es ergeben sich folgende Darlehenswerte (Quelle: Tilgungsrechner der IB.SH):
Darlehensbetrag |
30.000 EUR |
1. Zinsbindung |
15 Jahre |
Annuität (Zins plus Tilgung) |
4,48 % |
Sollzins |
2,48 % |
Tilgungssatz (anfänglich) |
2 % |
monatliche Rate |
112,00 EUR |
Restschuld nach 15 Jahren |
19.111,06 EUR |
Tilgung nach 15 Jahren |
10.888,94 EUR |
Zinszahlungen nach 15 Jahren |
9.271,06 EUR |
Gesamtlaufzeit bei gleichbleibendem Zins und Ratenhöhe |
32,5 Jahre |
7.5 Eigenkapital
7,5 %
Es wird grundsätzlich Eigenkapital in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten verlangt. Als Eigenkapital wird von der IB.SH nicht nur Geld akzeptiert, sondern auch andere Eigenleistungen wie beispielsweise
- Ansparsummen bei der Bausparkasse,
- das bezahlte Grundstück oder
- eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek).
7.6 Antragstellung und Rechtsanspruch
Online-Antrag
Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Fördermittel besteht nicht.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der IB.SH. Auf der Webseite der IB.SH findet man Anschriften von Büros der IB.SH sowie Ansprechpartner in Schleswig-Holstein. Weiterhin findet man auf der Webseite die entsprechenden Darlehensanträge.
Der Antrag kann auch online gestellt werden. Auf der Webseite der IB.SH findet sich hierzu ein Tool (IB.SH Finanz@ss).