Dieses Programm hat die Einhaltung energetischer Gesamtziele im Visier. Dazu sollen selbstnutzende Käufer oder Erbauer von Wohnungen angehalten werden, Effizienzhaus-Standards einzuhalten. Vorteil: Günstige Zinsen mit langfristiger Zinsbindung.
9.1 Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen
Antragsteller sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Nicht antragsberechtigt sind Eigentümer, die die Fördermittel für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen in Anspruch nehmen wollen.
9.2 Was wird gefördert?
Effizienzhaus
Gefördert werden
- der Neubau oder Neukauf (innerhalb von 2 Jahren nach der Fertigstellung) einer Wohnung, die die energetischen Mindeststandards einhält und den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust der aktuellen EnEV um mindestens 10 % unterschreitet,
- der Kauf einer Wohnung, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 100 einhält.
Die Objekte müssen in Schleswig-Holstein belegen sein.
9.3 Darlehenskonditionen
100.000 EUR
Es können Darlehen mit einem Darlehensmindestbetrag von 100.000 EUR beantragt werden, jedoch maximal 40 % der Gesamtkosten.
Der Tilgungssatz beträgt 2 oder 3 %. Die erste Zinsbindungsfrist wird für 15 Jahre vereinbart. Bei einer Tilgung von 2 % betragen die Zinssätze 2,09 % Sollzins/2,15 % Effektivzins und bei 3 % Tilgung 2,03 % Sollzins/2,10 % Effektivzins (Stand 4.4.2018). Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 36 Jahre betragen.
Auszahlung
Die Auszahlung bei Kauf erfolgt mit Fälligkeit des Kaufpreises. Wird ein Objekt neu gebaut, so erfolgt die Auszahlung in 2 Raten. Dabei werden 50 % des Darlehens bei Baubeginn und die restlichen 50 % nach Fertigstellung des Rohbaus ausgezahlt.
Bereitstellungszins
Ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage wird ein Bereitstellungszins von 3 % p. a. für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge verlangt.
Darlehensberechnung
Familie Mustermann plant den Kauf eines Einfamilienhauses mit Effizienzhaus-Standard. Der Kaufpreis beträgt 180.000 EUR. Die 1. Zinsbindungsfrist soll 15 Jahre betragen. Die Mustermanns wollen mit einem Tilgungsanteil von 3 % monatlich tilgen.
Es ergeben sich folgende Darlehenswerte (Quelle: Tilgungsrechner der IB.SH):
Darlehensbetrag max. 100.000 EUR |
100.000 EUR |
1. Zinsbindung |
15 Jahre |
Annuität (Zins plus Tilgung) |
5,03 % |
Sollzins |
2,03 % |
Tilgungssatz (anfänglich) |
3 % |
monatliche Rate |
419,17 EUR |
Restschuld nach 15 Jahren |
47.448,56 EUR |
Tilgung nach 15 Jahren |
52.551,44 EUR |
Zinszahlungen nach 15 Jahren |
22.898,56 EUR |
Gesamtlaufzeit bei gleichbleibendem Zins und Ratenhöhe |
25,4 Jahre |
9.4 Eigenkapital
7,5 %
Es wird grundsätzlich Eigenkapital in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten verlangt. Als Eigenkapital akzeptiert die IB.SH nicht nur Geld, sondern auch andere Eigenleistungen wie beispielsweise
- Ansparsummen bei der Bausparkasse,
- das bezahlte Grundstück oder
- eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek).
9.5 Antragstellung und Rechtsanspruch
Online-Antrag
Ein Rechtsanspruch auf Erhalt der Fördermittel besteht nicht.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der IB.SH. Der Antrag kann online gestellt werden. Auf der Webseite der IB.SH befindet sich hierzu ein Tool (IB.SH Finanz@ss).
9.6 Kumulationsverbot
Dieses Programm darf nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Programm "Immo Eigentum" kumuliert werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Programmen ist möglich.