Solarenergie

Gefördert werden zum einen Aufwendungen für die Baumaßnahmen, zum anderen Aufwendungen für Beratungsleistungen. Ziel des Programms ist, die Nutzung von Solarenergie und insbesondere des Eigenstromverbrauchs aus Fotovoltaikanlagen und Speicheranlagen zu fördern. Dazu gehört auch die Umsetzung von Mieterstrommodellen. Folgende Aufwendungen werden gefördert:

  • Investitionen in Fotovoltaikanlagen
  • Investitionen in Energiespeichersysteme
  • Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom
  • Investitionen zur Realisierung von Mieterstrommodellen.

3.2.1 Investitionen in Fotovoltaikanlagen

Öffentliches Netz

Mit diesem Programmteil werden Fotovoltaikanlagen gefördert, deren erzeugter Strom nicht in ein öffentliches Netz eingespeist und/oder durchgeleitet wird. Aus technischen Gründen muss die Anlage zwar an das öffentliche Netz angeschlossen sein, aber dies macht es nicht erforderlich, dass der erzeugte Strom auch eingespeist oder durchgeleitet werden muss. Der Antragsteller muss also darauf achten, dass sichergestellt ist, dass keine Einspeisung erfolgt. Als unschädlich wird dabei angesehen, dass bei der Herunterregelung der Anlage für wenige Sekunden der produzierte Strom ins Netz eingeleitet wird. Schädlich wird es nur dann, wenn eine EEG-Vergütung erfolgt.

Eigenversorgung

Man unterscheidet bei diesem Programmteil zwischen der Eigenversorgung und dem Direktverbrauch. Eine Eigenversorgung liegt vor, wenn der erzeugte Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit einer Stromerzeugeranlage verbraucht wird. Der Erzeuger des Stroms verbraucht diesen selber. In diesen Fällen ist die Stromerzeugung nach dem Strombedarf auszurichten.

Direktverbrauch

Als Direktverbrauch bezeichnet dieses Programm die Versorgung des Mieters durch den Vermieter. Der Mieter verbraucht in diesen Fällen den vom Vermieter erzeugten Strom. Der klassische Fall ist die Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses. Entscheidend ist auch hier, dass der erzeugte Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird, sondern direkt an die Verbraucher gelangt. Die Erzeugeranlage muss verbraucherorientiert sein. In der Regel wird dies durch einen geeigneten Speicher erreicht.

Mieterstrom

Der Mieterstrom ist eine Form des oben genannten Direktverbrauchs. Darauf wurde im Rahmen der Änderung des EEG 2017 besonderen Wert gelegt. Als Mieterstrom bezeichnet man den dezentral vor Ort erzeugten Strom aus Fotovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Der erzeugte Strom wird direkt vom Mieter eines Mehrfamilienhauses oder auch von einem gewerblichen Mieter verbraucht.

3.2.2 Investitionen in Energiespeicher

Stationäre Energiespeichersysteme

Mit diesem Programmteil werden Investitionen in stationäre Energiespeichersysteme gefördert. Die Systeme müssen in Verbindung mit der Fotovoltaikanlage stehen und den von ihr erzeugten Strom speichern. Gefördert werden

  • neue Anlagen,
  • Ersatzinvestitionen,
  • Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen.

Dabei stehen folgende Systeme im Vordergrund:

  • Batteriespeicher in Verbindung mit einer Fotovoltaikanlage
  • thermische Energiespeicher.

Batteriespeicher

Batteriespeicher im Sinne dieses Programms sind wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie. Folgende Komponenten gehören zu einem System:

  • der Batteriespeicher
  • das Batteriemanagementsystem
  • alle zum bestimmungsmäßigen Betrieb der Anlage notwendigen weiteren Komponenten.

Für Batteriespeichersysteme gelten insbesondere folgende weitere Bedingungen:

  • Die Leistungsabgabe der Fotovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt darf 40 % der erzeugten Jahresleistung betragen.
  • Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung der Fotovoltaikanlage besteht für die gesamte Lebensdauer, maximal aber 20 Jahre.
  • Der Wechselrichter verfügt über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, die eine Neueinstellung ermöglicht.
  • Der Wechselrichter verfügt über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung.
  • Die existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind einzuhalten.
  • Die verwendeten Protokolle zu den elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems sind zum Zwecke der Kompatibilität mit Austauschbatterien des gleichen oder anderer Hersteller offenzulegen.
  • Der sichere Betrieb der Batterie und des Batteriespeichers ist zu gewährleisten.
  • Für die Batterie und das Batteriespeichersystem ist eine Zweitwertersatzgarantie mit einer Laufzeit von mindestens 8 Jahren vorzulegen.
  • Die Inbetriebnahme der Anlage ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.

Weitere Informationen zu den Bedingungen findet man auf der Webseite der TAB.[1]

Thermische Energiespeicher

Thermische Energiespeicher im Sinne dieses Programms sind saisonale Speicher, mit dem solarthermisch erzeugte oder/und umgewandelte elektrische Energie für eine spätere Verwendung gespeichert werden kann.

Es kann sich dabei insbesondere um folgende Speicher handeln:

  • Wärmespeicher
  • Kältespeicher
  • Power-to-heat-Anlagen.

Für diese Anlagen gelten folgende Bedingungen:

  • ei...

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