Für ein Baudarlehen fallen folgende Kosten an:
1,5 %
Ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag i. H. v. 1,5 % (bemessen an der Darlehenssumme), der direkt vom Darlehensbetrag einbehalten wird.
- Bis zur Hälfte der planmäßigen Laufzeit beträgt der jährliche Verwaltungskostenbeitrag 0,5 %, erhoben vom Nennbetrag des Darlehens.
- Für die 2. Hälfte der Darlehenslaufzeit beträgt der jährliche Verwaltungskostenbeitrag 0,25 %, ebenfalls erhoben vom Nennbetrag des Darlehens.
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