Die Banken als wichtigste Fremdkapitalgeber eines Unternehmens verlangen für ihr Engagement eine entsprechende Sicherheit. Die Regel sind Grundbucheinträge und Übereignungen von Anlagegütern. Für die Finanzierung des Umlaufvermögens, also auch der Forderungen, oder zur weiteren Absicherung der Bank werden oft auch die Warenbestände und die Forderungen an den Kreditgeber abgetreten.
Die Globalzession
Da sowohl der Warenbestand als auch die Forderungen ständigen Wechseln unterliegen, können diese Vermögensteile nicht explizit der Bank übereignet werden. Vielmehr wird z. B. bei den Forderungen in Form einer Globalzession eine allgemeine Abtretung auch künftiger Forderungen vereinbart. Das Unternehmen behält also das Eigentum an den aktuellen Forderungen. Nur wenn es dazu kommt, dass die Bank ihre Sicherheiten verwerten muss, übernimmt sie diese vom Unternehmen.
Damit stehen die Forderungen weiterhin in der Bilanz des Unternehmens. Sie werden nicht wirklich verwertet, die Qualität und die Sicherheit steigen nicht. Die eigentliche Forderungssituation wird nicht verbessert. Viele Unternehmen klagen darüber, dass die Banken die Forderungen zu gering bewerten. Zum Teil wurden Abschläge von über 50 % gemacht. Das hängt jedoch mit den Nachteilen zusammen, die eine Bank bei der Zession hat:
- Die Bank kann die Forderungen nicht permanent prüfen. Sie ist auf die regelmäßigen Meldungen des Schuldners angewiesen. Die Qualität der Forderungen zeigt sich erst bei deren Verwertung.
- Viele Forderungen sind für die Bank wertlos, da die Lieferanten des säumigen Unternehmens einen verlängerten Eigentumsvorbehalt geltend machen können.
- Die Gesamthöhe der Forderungen schwankt oft erheblich, z. B. im Saisonbetrieb. Damit wird der mögliche Kredit auf die Mindesthöhe der Sicherheiten beschränkt.
- Im Insolvenzverfahren kommen auf die Bank Kosten in Höhe von 9 % der erlösten Sicherheiten zu. Für die Feststellung der Sicherungsrechte muss sie 4 % und für deren Verwertung 5 % an den Insolvenzverwalter bezahlen.
- In einem Insolvenzverfahren entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er die Forderungen selbst verwerten will oder dies der Bank überlässt. Damit diese Entscheidung früh getroffen wird und damit die Qualität der Forderungen noch hoch ist, muss die Bank mit dem Insolvenzverwalter verhandeln, wodurch sie sich in einer schlechten Position befindet.
Damit wird klar, dass die Banken andere Sicherheiten als die Forderungen vorziehen. Entsprechend vorsichtig sind sie in der Bewertung der Sicherheiten und entsprechend hoch ist auch der verlangte Zins. Hinzu kommt, dass laut Rechtsprechung ein Kreditvertrag dann nichtig ist, wenn die abgetretenen Forderungen 20 % des Kreditbetrages übersteigen. Alles in allem eine schlechte Position für die Bank.
Forderungsabtretung kann nicht ausgeschlossen werden
Große Kunden verbieten oft in ihren Einkaufsbedingungen, dass Forderungen gegen sie abgetreten werden. Ein solches Verbot in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist wirkungslos (§ 354a HGB).