1.1 Was wird mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge geändert?
Es soll attraktiver werden, privat für das Alter vorzusorgen. Daher sollen die geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte chancenreicher, flexibler und transparenter ausgestaltet werden. Auch die steuerliche Förderung soll besser nachvollziehbar werden.
Mit dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie soll es künftig eine neue renditestarke und kostengünstige Vorsorgemöglichkeit mit mehr Ertragschancen geben. Sicherheitsorientierte Verbraucherinnen und Verbraucher können aber weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Bei diesen Produkten soll es künftig zwei Garantiestufen geben, 80 oder 100 Prozent.
Außerdem sollen die verschiedenen Angebote mithilfe einer kostenlos zugänglichen Onlineplattform einfach verglichen werden können, um so bessere Vorsorgeentscheidungen zu treffen.
Die Förderung soll künftig beitragsproportional erfolgen. Das heißt: Sie erhalten für jeden gesparten Euro 20 Cent als Grundzulage vom Staat dazu. Maximal können Sie künftig 3.000 Euro jährlich als Sparleistung in den Vertrag einzahlen. Ab dem Jahr 2030 steigt die maximal geförderte Einzahlungssumme auf 3.500 Euro. Damit wird die Förderung der Sparleistung besser nachvollziehbar.
Für jedes Kind erhöht sich die Zulage um weitere 25 Cent pro gespartem Euro; hierbei werden maximal 300 Euro pro Kind gezahlt.
Ihre Beiträge und die Grund- und Kinderzulagen können Sie als Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft für Sie, ob Ihnen noch ein über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht.
1.2 Wann gehen die neuen Altersvorsorgeprodukte an den Start?
Die wesentlichen Teile der Reform sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten. Dann können die neuen Verträge abgeschlossen und bespart werden.
1.3 Wurden für die Reform Anliegen der Öffentlichkeit aufgegriffen?
Der aktuelle Referentenentwurf ist ein Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen. In den Entwurf sind viele Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge eingeflossen. Diese wurde durch die Bundesregierung im Jahr 2023 eingesetzt. Neben dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehörten der Fokusgruppe Vertreterinnen und Vertreter der Anbieterverbände (GDV und BVI), des Verbraucherschutzes (Stiftung Warentest und vzbv), der Sozialpartner (BDA und DGB), der betrieblichen Altersversorgung (aba) und der Wissenschaft an. Den Abschlussbericht der Fokusgruppe finden Sie hier.
1.4 Warum sollte ich eine private Altersvorsorge abschließen?
Neben der gesetzlichen Rente ist eine zusätzliche Absicherung in vielen Fällen sinnvoll und notwendig, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Mit steigender Lebenserwartung werden mehr Jahre gesund und aktiv im Ruhestand verbracht. Gleichzeitig steigen für einen Teil von uns die Aufwendungen für Pflegemaßnahmen im Alter. Damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können, ist es daher vielfach sinnvoll, einen Teil Ihres Gehalts für Ihre Altersvorsorge monatlich zu sparen und so Ihre gesetzliche Rente durch eine private Vorsorge zu ergänzen. Ein langer Anlagehorizont erhöht die Renditeaussichten. Je später man mit dem Sparen beginnt, desto höher müssen die monatlichen Investitionen in den Aufbau der Zusatzrente ausfallen, um ein gewünschtes Versorgungsziel zu erreichen.
1.5 Warum wird der Sparer-Pauschbetrag nicht einfach erhöht, um die Altersvorsorge zu stärken?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass ein tatsächlicher Werbungskostenabzug ausgeschlossen ist. Eine (teilweise) Freistellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit Begünstigung gegenüber Einkünften aus anderen Quellen ist durch den Sparer-Pauschbetrag hingegen nicht vorgesehen.
Im Unterschied zu einem reinen Vermögensaufbau zielt die geförderte private Altersvorsorge darauf ab, dass Ihnen Ihr angespartes Vermögen erst nach dem Erwerbsleben für einen vorgegebenen Zeitraum zur Verfügung steht, um so einen Erhalt des Lebensstandards im Alter zu ermöglichen. Für bestimmte altersvorsorgende Zwecke kann das Altersvorsorgevermögen aber auch früher förderunschädlich entnommen werden.