Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht die nach wie vor bestehende Streitanfälligkeit der die Freibeträge für Kinder und Kinderfreibeträge regelnden Vorschriften des EStG deutlich. Trotz mittlerweile eindeutiger BFH-Rechtsprechung zu den Begriffen Erst- und Zweitausbildung gestaltet sich die Abgrenzung im Einzelfall auch weiterhin schwierig. Auch bei Auslandstatbeständen sind längst nicht alle Rechtsfragen geklärt. Der Rechtsanwender wird daher auch weiterhin die Rechtsprechungsentwicklung im Auge haben müssen.

 

Service: Günther, Kinder-Freibeträge und Kindergeld – Ein Rechtsprechungs-Update, EStB 2020, 70 abrufbar unter steuerberater-center.de

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