Prof. Dr. Gerrit Frotscher
Rz. 20
Die Darstellung des zweijährigen Verlustrücktrages in der Gliederungsrechnung erfolgt nach den gleichen Prinzipien. Zu beachten ist:
- Der Verlustrücktrag führt in beiden Rücktragsjahren zur Umgliederung in das EK 02;
- der Anspruch auf Erstattung der Körperschaftsteuer entsteht für beide Rücktragsjahre zum Ende des Verlustjahres und ist erst zu diesem Zeitpunkt in der Gliederungsrechnung auszuweisen;
- das in den beiden Rücktragsjahren entstandene EK 02 ist im Verlustjahr durch einen entsprechenden Negativbetrag auszugleichen;
Es wird im Beispiel davon ausgegangen, daß der Verlustrücktrag erst auf das zweite dem Verlustjahr vorhergehende Jahr erfolgt, und dann erst auf das dem Verlustentstehungsjahr vorhergehende Jahr (d. h. das Wahlrecht wird nicht berücksichtigt).
Im Jahr 01 wird ein positives Einkommen von 2 Mio. DM erzielt, im Jahr 02 ein solches von 9 Mio. DM. Im Jahr 03 erleidet der Steuerpflichtige einen Verlust von 14 Mio. DM.
|
EK 45 |
EK 02 |
Summe |
Bestand 1.1.01 |
|
10.000.000 |
|
0 |
|
10.000.000 |
Einkommen 01: |
|
|
|
|
|
|
|
./. |
2.000.000 |
|
|
|
|
|
./. |
2.000.000 |
|
|
|
|
|
|
0 |
|
0 |
|
0 |
Verlustrücktrag aus 03 |
|
|
|
2.000.000 |
|
2.000.000 |
KSt-Erstattungsanspruch |
|
|
./. |
900.000 |
./. |
900.000 |
Bestand 31.12.01 |
|
10.000.000 |
|
1.100.000 |
|
11.100.000 |
Einkommen 02: |
|
|
|
|
|
|
|
|
9.000.000 |
|
|
|
|
|
./. |
8.000.000 |
|
|
|
|
|
|
1.000.000 |
|
|
|
|
KSt 45 % |
./. |
450.000 |
|
|
|
|
|
|
550.000 |
|
550.000 |
|
550.000 |
Verlustrücktrag aus 03 |
|
|
|
|
|
|
(Höchstbetrag) |
|
|
+ |
8.000.000 |
+ |
8.000.000 |
KSt-Erstattungsanspruch |
|
|
./. |
3.600.000 |
./. |
3.600.000 |
Bestand 31.12.02 |
|
10.550.000 |
|
5.500.000 |
|
16.050.000 |
Verlust 03 |
|
|
./. |
14.000.000 |
./. |
14.000.000 |
KSt-Erstattung 01 |
|
|
+ |
900.000 |
|
900.000 |
KSt-Erstattung 02 |
|
|
+ |
3.600.000 |
|
3.600.000 |
|
|
10.550.000 |
./. |
4.000.000 |
|
6.550.000 |
Probe:
Die Handelsbilanz weist folgende Beträge auf:
Gewinnvortrag |
10.000.000 |
Gewinn 01 (nach KSt) |
1.100.000 |
Gewinn 02 (nach KSt) |
4.850.000 |
Verlust 03 |
./. 14.000.000 |
KSt-Erstattung 01 und 02 |
4.500.000 |
|
6.550.000 |
Die Summenspalte in der Gliederungsrechnung und der Ansatz in der Handelsbilanz stimmen damit überein. Der Betrag im Endbestand des EK 02 am Ende des Jahres 02 weist aus, daß aus dem Jahr 03 insgesamt 10 Mio. DM zurückgetragen und die Regelung über den Höchstbetrag daher beachtet wurde.
Der Endbestand im EK 02 am Ende des Jahres 03 weist den noch nicht verbrauchten Verlust von 4 Mio. DM aus, der zum Verlustvortrag zur Verfügung steht.
Rz. 21
Reicht der Verlust nur aus, das Einkommen des ersten Rücktragsjahres auszugleichen (beträgt also im Beispiel in Anm. 20 der Verlust des Jahres 03 nur 2 Mio. DM oder weniger), erfolgt nur ein Verlustrücktrag auf das zweite dem Verlustjahr vorhergehende Jahr, nicht auf das dem Verlustjahr unmittelbar vorhergehende Jahr. Trotzdem ist dann auch die Gliederungsrechnung des dem Verlustjahr unmittelbar vorhergehenden Jahres zu ändern, da durch den Verlustrücktrag auf das zweite dem Verlustjahr vorhergehende Jahr die Anfangsbestände der Gliederungsrechnung des dem Verlustjahr unmittelbar vorhergehenden Jahres geändert werden. Änderungsgrundlage ist das Prinzip des Gliederungszusammenhangs (vgl. im einzelnen § 47 Rz. 16).