Rz. 7
§ 21a KStG ist durch StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] eingefügt worden. Der bisherige § 21a KStG wurde durch gleiches Gesetz zu § 21b KStG.
Rz. 8
Durch das AVmG v. 26.6.2001[2] wurde der persönliche Anwendungsbereich auf Pensionsfonds ausgedehnt.
Rz. 9
Durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[3] wurde "Europäische Gemeinschaft" durch "Europäische Union" ersetzt.
Rz. 10
Durch das FinModG v. 1.4.2015[4] wurde die Vorschrift an die Neufassung des VAG angepasst.
Rz. 11
Durch das StÄndG v. 2.11.2015[5] wurden sprachliche Fehler bei der vorhergehenden Änderung (Rz. 10) korrigiert.
Rz. 12-16 einstweilen frei
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