Rz. 67

Im klassischen System tritt eine Doppelbelastung dadurch ein, dass die Körperschaft mit ihrem Einkommen und der Anteilseigner mit der erhaltenen Dividende der Steuer unterworfen wird. Regelmäßig werden Maßnahmen ergriffen, um diese Doppelbelastung zu mildern oder ganz zu vermeiden.[1] Als solche Maßnahmen kommen in Betracht:

  • Milderung der Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft; dies führt zu dem System mit gespaltenem Steuersatz;
  • Milderung der Steuerbelastung auf der Ebene der Anteilseigner; dies sind z. B. das Halbeinkünfteverfahren, das Halbsatzverfahren und das Verfahren der Steuerfreistellung der Gewinnausschüttung bei dem Anteilsinhaber.

Beide Methoden unterscheiden sich danach, auf welcher Ebene sie eingreifen, um die Doppelbelastung zu verringern oder zu vermeiden. Das System des gespaltenen Steuersatzes greift auf der Ebene der Körperschaft ein und verringert die Doppelbelastung dadurch, dass die Steuer bei der Körperschaft für die ausgeschütteten Gewinnanteile reduziert wird. Die anderen Verfahren greifen auf der Ebene des Anteilseigners ein und reduzieren die Steuerbelastung, die bei dem Anteilseigner auf der ausgeschütteten Dividende ruht. Diese Reduzierung kann bis zu einer Steuerbelastung des Anteilseigners von 0 führen.

[1] A. A. Desens, in H/H/R, EStG/KStG, Einf. KSt Rz. 17, der diese Fälle nicht mehr als klassische Systeme ansieht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge