Rz. 18
Bei den Steuervergünstigungen, deren Tatbestandsvoraussetzungen durch § 1a Abs. 1 EStG erweitert werden, handelt es sich um folgende Regelungen:
- § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG: Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG
- § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Ehegattensplitting nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG
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