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Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG lassen das steuerbilanzielle Kapitalkonto i. S. v. § 15a EStG unberührt, da die Abzüge und Hinzurechnungen außerbilanziell erfolgen. Auswirkungen im Rahmen des § 15a EStG können sich jedoch hinsichtlich der Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g Abs. 2 S. 3 EStG ergeben, die sich bilanziell auswirken.[1]

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