Rz. 14
Die Unternehmensnachfolge kann durch verschiedene zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten beeinflusst werden. Sie ist ein entscheidender Faktor zur Erhaltung von Unternehmen und dient ebenso der Sicherung von Arbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen.
Rz. 15
Es lassen sich folgende Gestaltungsziele definieren:
- Unternehmenskontinuität,
- Wirtschaftliche Absicherung
- Sicherung des Familienfriedens,
- Vermeidung unnötiger Liquiditätsbelastung, z. B. durch ErbSt oder ESt (steuerliche Optimierung).
Rz. 15a
Die genannten Ziele zeigen, dass die Unternehmensnachfolge ein langfristiger Prozess ist, der bereits mit der Erziehung und Ausbildung der Kinder, also in der Familie, beginnt. Wesentlich für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist die zeitliche und konzeptionelle Planung. Im Rahmen einer Befragung von Unternehmen im Auftrag der Creditreform wurde festgestellt, dass 30 % der Unternehmen keinen Nachfolger finden, Ein wesentlicher Grund hierfür war das auf der Unternehmerseite mangelnde Bewusstsein für die langfristig angelegte Nachfolgeplanung.
Rz. 16
Grundlage für eine ordnungsgemäße steuerliche Nachfolgeplanung sind die zivilrechtlichen Bestimmungen. Vor allem das allgemeine steuerliche Problem der Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist auch bei der Unternehmensnachfolge zu beachten. Für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge kommen folgende Varianten in Betracht:
- Schenkung des ganzen Unternehmens,
- Schenkung von Unternehmensteilen,
- Schenkung von wesentlichen Betriebsgrundlagen,
- Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt,
- Erbeinsetzung im Testament durch gewillkürte Erbfolge,
- Verkauf des Unternehmens,
- teilentgeltliche Geschäfte.