Sie hätten
- für das FA den Charakter einer Dienstanweisung,
- während es sich für den Steuerpflichtigen um das Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung handele, das er annehmen kann, aber nicht muss.[49]
Solange die AfA-Tabelle die ND eines Wirtschaftsgutes im Einzelfall vertretbar abbildet, ist die Finanzverwaltung an die Erfahrungswerte der Tabelle im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung gebunden.[50]
Die amtliche AfA-Tabelle ist auch anwendbar, wenn das Wirtschaftsgut
- im Rahmen eines Betriebes genutzt,
- aber im Privatvermögen gehalten wird,
da sie nicht darauf abstellten, in welcher Art von Vermögen ein Wirtschaftsgut gehalten wird, sondern darauf, wo und wie es genutzt wird.[51]
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