Newsletter gehören mittlerweile schon zu den absoluten Klassikern in der direkten Mandantenkommunikation, sind damit aber alles andere als out. Ganz im Gegenteil: Der regelmäßige Newsletter mit Infos aus der Kanzlei wird von vielen Mandanten enorm geschätzt und kann Steuerberatern einen großen Mehrwert bieten.
Auch, wenn es sich bei Newslettern nicht um ein soziales Netzwerk im eigentlichen Sinne handelt, eignen sie sich hervorragend, um auf relativ einfache Art im regelmäßigen Kontakt mit Mandanten zu bleiben. Halten Sie Ihre Kunden beispielsweise mit Infos und Tipps zu steuerlichen Themen auf dem Laufenden, informieren Sie zu brandaktuellen Themen und weisen Sie Ihre Abonnenten rechtzeitig auf Fristen und Termine hin. Dieser Service wird mit Sicherheit geschätzt werden. Wer es kreativer und persönlicher mag, kann mit gezieltem Newslettermarketing noch mehr herausholen und Mandanten begeistern: Ihren Ideen sind keine Grenzen gesetzt.
Knackige Betreffzeilen und ansprechendes Design
Zur Gestaltung und Versendung von Newslettern gibt es heute schon viele Möglichkeiten und Tools, wie z. B. "Newsletter2Go". Eslohnt sich definitiv, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen und sich die enthaltenen Funktionen vorab genau anzusehen. Entscheidend ist hierbei – wie immer – die Frage, was und wen Sie mit Ihrem Newslettermarketing erreichen möchten. Haben Sie sich für ein System entschieden, können Sie Versenderlisten anlegen und Newsletter erstellen. Die meisten der aktuellen Tools bieten bereits weitreichende Möglichkeiten der individuellen Gestaltung und es macht durchaus Sinn, diese auch zu nutzen. Je klarer der Newsletter gestaltet ist, desto eher wird er auch gelesen und als Mehrwert wahrgenommen. Zu lange und zu schwierige Texte sollten daher vermieden werden – transportieren Sie wichtige Botschaften in Überschriften und gleich zu Beginn und verweisen Sie deutlich auf einen Ansprechpartner, falls die Newsletterempfänger Fragen oder individuellen Beratungsbedarf haben sollten. Sofern Sie eine aussagekräftige Website haben, können Sie auch immer wieder auf diese oder auf Ihre Social Media Kanäle verlinken.
Wesentlich dafür, dass Ihr Newsletter gelesen wird, ist es, dass er überhaupt geöffnet wird. Das erzielt man am besten mit einem knackigen, aussagekräftigen Betreff. Setzen Sie wichtige Worte, wenn möglich, immer an den Anfang und halten Sie sich kurz. Auch "Call to Actions" machen sich gut im Betreff. In jedem Fall sollte Ihr Betreff Neugierde wecken, dann wird Ihr Newsletter auch gerne geöffnet und hoffentlich gerne gelesen. Wer sich für ein Tool mit mehr Möglichkeiten entscheidet, sollte auf jeden Fall regelmäßig prüfen, wie gut die versendeten Newsletter ankommen. Wie viel Prozent der versendeten Newsletter wurden geöffnet? Welche Themen haben gut funktioniert? Viele Newslettersysteme bieten hierzu bereits ein praktisches A/B-Testing an, das weiteren Aufschluss gibt. Mit dieser Methode können Sie z. B. den gleichen Newsletter mit verschiedenen Betreffzeilen an zwei unterschiedliche Empfängergruppen versenden und im Nachhinein prüfen, welcher Newsletter häufiger geöffnet wurde. So können Sie nach und nach analysieren, was bei Ihren Mandanten besonders gut ankommt.
Aber aufgepasst: Bei Newslettern gilt definitiv Qualität vor Quantität. Ist es bei Facebook und Instagram absolut legitim, jeden Tag ein oder sogar mehrere Postings zu veröffentlichen, sollten Sie Ihre Newsletter-Abonnenten nicht täglich mit Newslettern überschwemmen. Wer viel zu sagen hat, fasst Themen besser übersichtlich zusammen – ein bis zwei aussagekräftige Newsletter pro Monat sind absolut ausreichend.
Inhalts-Tipps für Newsletter
- Liefern Sie einen echten Mehrwert und positionieren Sie sich als Steuer-Profi am Puls der Zeit. Fristen, Termine und Kurz-Informationen zu aktuellen Themen eignen sich besonders gut.
- Was tut sich in Ihrer Kanzlei? Gewähren Sie Einblicke und nehmen Sie Ihre Abonnenten auch einmal mit hinter die Kulissen.
- Nutzen Sie Ihre Newsletter z. B. auch für persönliche Grüße an Weihnachten oder Ostern. So wissen Ihre Mandanten, dass Sie auch jenseits von steuerlichen Belangen an sie denken. Newsletter zur Weihnachtszeit lassen sich zudem mit wissenswerten Steuernews zum Jahreswechsel ergänzen.