Das Arbeitsentgelt setzt sich aus der Barvergütung und den Sozial- und Nebenleistungen zusammen. Die Barvergütung kann in Geld oder in Zeit ausgezahlt werden. Sie ist selbst noch einmal in die so genannte Grundvergütung und in zusätzliche feste oder variable Vergütungselemente (Überstundenvergütung, Zuschläge) unterteilt (siehe dazu 3.3.2. und 3.3.2.). Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung hängt von den Rahmenbedingungen und der Struktur des Unternehmens sowie der Position des Mitarbeiters ab.
3.1 Zahlung des Arbeitsentgelts
Das Arbeitsentgelt kann nach verschiedenen Kriterien vereinbart und ausbezahlt werden:
- Stundenweise (Stundenlohn): Das Arbeitsentgelt wird nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet. Auch Urlaubs-/Feiertagsentgelt wird stundenweise verrechnet.
- Monatsweise (z. B. Monatsgehalt): Es ist ein Betrag für einen ganzen Monat vereinbart, unabhängig von der Länge des Monats sowie der geleisteten Arbeitsstunden.
- Stücklohn: Das Entgelt richtet sich nach den fertig gestellten Stückzahlen. Urlaubs- und Feiertage werden mit einem Durchschnitt entlohnt.
- Pauschalentlohnung: Diese Art ähnelt stark einer selbständigen Tätigkeit, da für ein ganzes Projekt, unabhängig von der Arbeitsdauer entlohnt wird.
- Provisionsentlohnung: Bei unselbstständigen Handelsvertretern wird meist zusätzlich zu einem Grundgehalt (Fixum) ein bestimmter Prozentsatz des erzielten Umsatzes bezahlt.
Auswirkung von Feiertagen
Der Mai hat in Deutschland zahlreiche Feiertage. Wird ein Arbeitnehmer stundenweise bezahlt, sinkt sein Einkommen aufgrund der geringeren Zahl der Arbeitsstunden. Bei einem Arbeitnehmer mit Monatsgehalt haben die Feiertage keine Auswirkung auf die Höhe der Entlohnung.
Das Arbeitsentgelt wird grundsätzlich per Überweisung in Euro berechnet und ausgezahlt (§ 107 GewO). Der Zeitpunkt der Auszahlung ist im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber auch Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht. Dazu zählen auch die Überlassung eines Mobiltelefons, eines PKW oder einer Werkswohnung sowie die kostenlose Verpflegung (Naturalvergütung).
Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine Waren auf Kredit überlassen. Er darf ihm aber Waren in Anrechnung auf das Arbeitsentgelt überlassen, wenn die Anrechnung zu den durchschnittlichen Selbstkosten erfolgt. Der Wert der vereinbarten Sachbezüge oder die Anrechnung der überlassenen Waren auf das Arbeitsentgelt darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen.
3.2 Formen der Barvergütung
Bei der Barvergütung unterscheidet man zwischen der Zeit- und der Leistungsvergütung.
- Basis der Zeitvergütung ist die in Wochenstunden gemessene Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese ist meistens tarifvertraglich geregelt. Andernfalls kann die wöchentliche Anzahl der Arbeitsstunden durch eine Betriebsvereinbarung oder die individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmt sein.
- Bei der Leistungsvergütung ist die Entlohnungshöhe an die Leistung des Mitarbeiters gekoppelt. So richtet sich die Vergütung zum Beispiel nach der Stückzahl, die ein Arbeitnehmer pro Tag produziert.
3.2.1 Zeitvergütung
Die Zeitvergütung hat eine hohe Praxisrelevanz, ist aber nicht für alle Arbeitsformen gleichermaßen geeignet. Sie bietet wegen ihrer klaren Struktur und einfachen Handhabung vor allem dann Vorteile für den Arbeitgeber, wenn:
- sich die Arbeitsinhalte, die Arbeitsleistung und das Endergebnis nicht genau bestimmen oder messen lassen, weil es sich schwerpunktmäßig um geistige oder kreative Tätigkeiten handelt,
- sich die Arbeitsergebnisse nicht in Leistungs- oder Produktionseinheiten ausdrücken lassen,
- die Arbeitsabläufe nicht ausschließlich bzw. nicht direkt durch den Mitarbeiter beeinflusst werden können,
- die Arbeitsergebnisse von besonders hoher Qualität sein müssen,
- die Arbeitnehmer vorsorglich, zum Beispiel bei Bereitschaftsdiensten, anwesend sein müssen.
Beispiel Bibliothekar
Bibliothekare werden in Regel nach einem Zeitlohn bezahlt. Die Vergütungshöhe richtet sich somit nach den Wochenarbeitsstunden. Die Anzahl der verliehenen Bücher ist hingegen kein Maßstab. Ähnlich verhält es sich bei den Kassierern im Supermarkt. Sie bekommen ebenfalls ein auf Wochenstunden basierendes Gehalt, unabhängig von der Anzahl der zu bedienenden Kunden.
Wenn die Arbeitserfordernisse diesen Kriterien genügen müssen, bietet die Zeitentlohnung folgende Vorteile für den Arbeitgeber:
- Sie ist aufgrund ihrer klaren Struktur einfach zu handhaben und zu controllen.
- Die Qualität des Arbeitsergebnisses wird gefördert, da der Beschäftigte unter einem geringeren Leistungsdruck steht als bei anderen Formen der Entlohnung.
- Die Mitarbeiter sind aufgrund der relativen Lohnsicherheit offener für Veränderungen ihrer Tätigkeit, da leistungsmindernde Einarbeitungen keine Lohnkürzungen mit sich bringen.
Die Vergütung nach dem Zeitlohn kann auch Nachteile für den Arbeitgeber mit sic...