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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Kopenhagen am 1. Oktober 2020 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei Nachlass-, den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (BGBl. 1996 II S. 2565, 2566) wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 22 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. [2].

[1] In Kraft getreten am 3.6.2021.
[2] In Kraft getreten am 23.12.2021 (BGBl 2022 II S. 103).

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