StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*]

Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO) ist seit jeher ein streitanfälliges Rechtsgebiet, geht es doch darum, welche Gestaltungen steuerrechtlich noch akzeptabel oder schon gestaltungsmissbräuchlich sind. Die Vorschrift ist in der Besteuerungspraxis aktueller und streitanfälliger denn je, wie ein Blick in die jüngere Rechtsprechung des BFH und der FG zeigt. Der Beitrag gibt (anknüpfend an Günther, AO-StB 2019, 46) einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.

[*] Der Autor ist Steuerberater in Übach-Palenberg. Er ist Regierungsdirektor a.D. und war stellvertretender Vorsteher bei einem Finanzamt.

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