Nach dem sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" wird ein Kfz in erster Linie zur Steueroptimierung durch Vermietungsoption über das PV zwecks Vermeidung der steuerlich relevanten Privatnutzung im PV eines Gesellschafter-GF erworben. Der Gesellschafter-GF vermietet das Kfz anschließend teilweise (hier: 90 %) an seine Körperschaft (100 %-Beteiligung) zur betrieblichen Nutzungsüberlassung an ihn; sowie teilweise (hier: 10 %) nutzt er dieses ausschließlich und unmittelbar aus seinem PV auch zu privaten Zwecken.

Beachten Sie: Da das Kfz als Wirtschaftsgut somit unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen (hier: der Körperschaft) genutzt wird (> 50 %), handelt es sich dem Grunde nach um notwendiges BV der Körperschaft.

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