Dipl.-Betriebsw. Wilfried Wurms
Folgende Bestandteile sind in der Kalkulation zu berücksichtigen:
Ersatzteilkosten in der GWL
Materialkosten: Bezugspreis zu Einstandspreisen + Transportkosten, Lagerkosten, Zoll, etc. (MGK). Die Zahlung der Materialkosten ist Verhandlungssache zwischen dem Hersteller und dem Händler/der Werkstatt. Im Allgemeinen wäre der Einstandspreis nach Abzug des Rabatts zu erstatten, ebenso die mit dem Teilebezug zusammenhängenden Nebenkosten (MGK/Handling-Kosten).
Fremdrechnungskosten
Externe Rechnungen (Fremdrechnungskosten) können im Zusammenhang mit der Reparatur anfallen. Evtl. hat ein Dritter eine Komponente repariert oder es sind im Rahmen der Reparatur Reisekosten oder Hotelkosten angefallen.
Der Stundensatz wird, wenn der Reparierende eine externe Firma ist (Händler/Werkstatt) verhandelt. Er sollte angelehnt sein an den an den Kunden verrechenbaren externen Stundensatz. Er kann gleich hoch sein, muss aber nicht. Denkbar ist, dass man vom Händler/von der Werkstatt erwartet, dass er/sie das Unternehmen wie seinen/ihren besten Kunden behandelt und ihm/ihr einen Rabatt so wie einem Großkunden gewährt. Das produzierende Unternehmen ist zudem kein externer Kunde, sondern der B2B-Partner.
Gleiches gilt für die Materialkosten. Auch hier gilt es eine Vereinbarung zu schaffen. Es sollte vermieden werden, dem Reparierenden die Kundenpreise an Dritte zu erstatten. D. h. von Vorteil wäre die Verhandlung des Nettobezugspreises vom Unternehmen zzgl. der entstandenen Nebenkosten (Handling/MGK). Diese entstehen z. B. als Zoll-, Transport- und Lagerkosten.
Bei den Fremdrechnungen ist es denkbar, gewisse Leistungen auszuschließen. Beispiele hierzu wären Übernachtungskosten, Hotelkosten etc.
Die Regelung der UST im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung ist in dem System durch Steuerschlüssel beim Hersteller zu hinterlegen. Hier treten steuerlich Fälle aus Lieferung und aus Leistung auf, die nach unterschiedlichen Regeln in den Gutschriften für das Finanzamt zu dokumentieren sind.
Schäden ein- und ausschließen
Ein- und Ausschlüsse definieren: Nicht alles an einem Produkt unterliegt der Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmens. Der Hersteller kann Verschleißteile, Gewaltschäden etc. ausschließen über die AGB. Bei freiwilligen Garantien ist erheblich mehr Spielraum gegeben um Risiken aus Garantieverlängerungen durch Ausschlüsse zu reduzieren. Solche Ein-/Ausschlüsse können über ein Schadenscodierungssystem, das inhaltlich die Teile-Sachnummern und den Schaden enthält, erfolgen. Zudem können über die Kombination des Schadenscodes mit dem Produkttyp und der Laufzeit (oder Betriebsstunden) weitere Ein- oder Ausschlüsse berücksichtigt werden.