Die wesentlichen Angabepflichten zur GuV sind:

  • IAS 1.97 ff.: Aufschlüsselung der Aufwendungen (Umsatzkostenverfahren oder Gesamtkostenverfahren, soweit nicht bereits in GuV),
  • IAS 12.79 ff.: Aufschlüsselung des Steueraufwands,
  • IAS 8: Erläuterung von Bilanzkorrekturen, Methodenänderungen,
  • IFRS 15.110 ff.: u. a. Beschreibung der wesentlichen Arten von Leistungsverpflichtungen und der darauf angewandten Realisationsmethoden (zeitpunkt- vs. zeitraumbezogen, bei Zeitraumbezug input- vs. outputorientiert usw.),
  • IFRS 5: Erläuterung discontinued operations.

Soweit komplexe Geschäftsmodelle Anwendung finden, können die Angaben nach IFRS 15 sehr umfangreich sein.[1]

 

Beispiel

Wir erzielen Erlöse

  1. aus der Veräußerung von Spielautomaten und der Fertigung und Lieferung von Lotteriesystemen,
  2. aus dem Betreiben von Casino-Spielen und Spielautomaten sowie
  3. aus der Platzierung von allein stehenden und vernetzten Spielautomaten.
  • Ad a): Erlöse aus der Veräußerung von Spielautomaten, Lotteriesystemausstattungen usw. werden im Allgemeinen bei Auslieferung an den Kunden realisiert, Erlöse aus kundenspezifischer Fertigung von Lotteriesystemen nach Maßgabe des inputorientiert beurteilten Fertigungsfortschritts.
  • Ad b): In Übereinstimmung mit der Branchenpraxis werden Erlöse aus dem Betreiben von Casino-Spielen und Spielautomaten als Nettobetrag aus Wetteinsatz der Spieler und Auszahlung an diese ausgewiesen. Erlöse werden zusätzlich um die den Vielspielern gewährten Rabatte und die allen Spielern gewährten Gratisgetränke und -speisen gekürzt. Als Kürzungsbetrag wird der im Einzelhandel erzielbare Verkaufspreis der Getränke und Speisen angesetzt.
  • Ad c): Wir platzieren Spielautomaten in Casinos nach einem breiten Spektrum von Preis- und Vertragsgestaltungen, darunter (c1) Einzelverträge zu flat fees oder mit Gewinnpartizipation, (c2) Verträge über elektronisch vernetzte Automaten, bei denen sich der Jackpot aus den Einzahlungen aller vernetzten Automaten aufbaut, (c3) hybride bzw. strukturierte Verträge, die gleichzeitig ein Veräußerungs- und ein laufendes Entgelt beinhalten.

    • (c1): Die Erlöse aus Einzelverträgen werden bei einer flat fee pro rata, bei einer Gewinnbeteiligung auf Basis unseres Anteils an den Nettoeinnahmen (Spieleinsätze minus Spielgewinne) realisiert.
    • (c2): Abhängig vom jeweiligen Bundesstaatenrecht führen die Casinos aus den Nettoeinnahmen der vernetzten Automaten in der Regel einen Prozentanteil an einen Trust ab, der hieraus den Jackpot finanziert. Die Abwicklung von Zahlungs- und Anlagenverkehr wird in der Regel von uns gegen eine von den Cashflows abhängige Gebühr übernommen. Diese Gebühren werden nach Maßgabe der geschätzten Einbringlichkeit als Erlös realisiert. Soweit die anteiligen Nettoeinnahmen uns selbst zustehen, werden diese ohne Abzug der Jackpotdotierung oder Jackpotauszahlung realisiert. Die den Jackpot betreffenden Beträge werden als Aufwand erfasst.
    • (c3): Soweit strukturierte Verträge insgesamt den Charakter eines operating-lease-Vertrags haben, wird die Gesamtvergütung verteilt über die Laufzeit realisiert; soweit nach den Regeln für Mehrkomponentengeschäfte eine Aufteilung in Veräußerung und eine Serviceleistung möglich und geboten ist, wird der Veräußerungserlös (in Höhe des fair value) mit Auslieferung realisiert, der Serviceerlös mit Erbringung der Dienstleistung.
[1] In Anlehnung an einen Geschäftsbericht der International Game Technology Inc., Reno (Nevada).

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