Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Tokenisierung von Gesellschafterrechten bzw. Unternehmensanleihen ist berechtigt. Weltweit handeln zwischenzeitlich mehrere 100 Mio. Personen mit Krypto-Währungen und NFT.
Chance auf weltweiten Anlegermarkt: Für Unternehmen, die z.B. mittels Kapitalerhöhung oder Ausgabe von Unternehmensanleihen ihre Unternehmensfinanzierung ohne Ein- oder Zwischenschaltung einer Bank gestalten wollen, bieten die Krypto-Plattformen insoweit einen großen – gegebenenfalls weltweiten – Anlegermarkt, um ihre Produkte zu platzieren.
Abbildbarkeit einer Zins-, Dividenden- oder Gewinnchance: Dabei muss aus Sicht des Anlegers eine Zins-, Dividenden- oder Gewinnchance abbildbar sein.
Fungibilität: Zudem müssen die entsprechenden Produkte fungibel – d.h. ohne weitere Rechts- oder Tatsachenakte – von Wallet zu Wallet bzw. von Plattform zu Plattform handelbar sein.
Rechtmäßige Umsetzbarkeit: Schließlich muss diese Zielsetzung rechtmäßig umsetzbar sein. Nachstehende Erwägungen beziehen sich auf die Rechtslage nach Maßgabe des deutschen Rechts.
Beraterhinweis Dabei ist zunächst Folgendes wichtig: Der "nackte" Erwerb eines NFT begründet noch keine unmittelbare Rechtsposition am Referenzobjekt.
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