Die Träger der Rentenversicherung prüfen gem. § 28p Abs. 1 S. 1 SGB IV bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) alle vier Jahre.

Führt die Betriebsprüfung der Träger der Rentenversicherung zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung des Gesellschafter-GF einer GmbH, drohen existenzvernichtende Nachforderungen:

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