Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Restgewinn des Vorjahres
- Vorhandener Restbetrag
- Gewinnregulierung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Gewinnvortrag vor Verwendung |
0860 |
2970 |
|
Gewinnvortrag |
Verlustvortrag vor Verwendung |
0868 |
2978 |
|
Verlustvortrag |
Saldenvorträge, Sachkonto |
9000 |
9000 |
|
Saldenvortrag, Sachkonten |
So kontieren Sie richtig!
Ist im letzten Geschäftsjahr der GmbH noch ein Restgewinn übrig geblieben, kann dieser ins nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden. Die Buchung erfolgt dann auf das Konto "Saldenvorträge, Sachkonten" 9000 (SKR 03 und SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" 0860 (SKR 03) bzw. 2970 (SKR 04).
Buchungssatz:
Saldenvorträge, Sachkonten |
|
an Gewinnvortrag vor Verwendung |
Die Buchung eines in Betracht kommenden Verlustvortrags erfolgt auf das Konto "Verlustvortrag vor Verwendung" 0868 (SKR 03) bzw. 2978 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Saldenvorträge, Sachkonten" 9000 (SKR 03 und SKR 04).
Verlustvortrag vor Verwendung |
|
an Saldenvorträge, Sachkonten |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewinnvortrag
Nach Deckung sämtlicher Kosten ist der X-GmbH im Geschäftsjahr 01 ein Restgewinn von 15.000 EUR verblieben. Dieser wird auf das Geschäftsjahr 02 vorgetragen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
9000/9000 |
Saldenvorträge, Sachkonten |
15.000 |
0860/2970 |
Gewinnvortrag vor Verwendung |
15.000 |
3 Es muss Restgewinn aus dem Vorjahr übrig sein
Ein Gewinnvortrag setzt voraus, dass ein Restgewinn des letzten Geschäftsjahres übrig bleibt. Dieser Restgewinn wird dann im Rahmen der Bilanzierung auf die Bilanz des kommenden Geschäftsjahres vorgetragen.
Möglich ist ein solcher Gewinnvortrag nur, wenn die betreffende GmbH alle Kosten gedeckt und der Gewinn allen Rücklagen bereits zugewiesen wurde und somit ein Restgewinn vorhanden ist.
4 Erst ist ein eventueller Vorjahresverlust zu decken
Gegebenenfalls muss erst ein Verlust aus dem vorherigen Geschäftsjahr gedeckt werden. Hat die GmbH beispielsweise Verluste erlitten, kann diese Regulierung ebenfalls angewendet werden. In derartigen Fällen handelt es sich nicht um einen Gewinnvortrag, sondern um einen Verlustvortrag, der wiederum mit dem Gewinn des folgenden Geschäftsjahres zu verrechnen ist. Somit ist der Gewinnvortrag ein Instrument der Gewinnregulierung.
5 Beim Gewinnvortrag handelt es sich um Eigenkapital
Der Gewinnvortrag zählt zum Eigenkapital. Der Gewinnvortrag bietet eine gute Möglichkeit, vorhersehbare Ausgaben im folgenden Geschäftsjahr zu berücksichtigen und damit eventuelle Verluste auszugleichen.
Verlustvortrag
Die X-GmbH erzielt in 01 einen Verlust von 15.000 EUR. Einen Verlustrücktrag lehnte das Finanzamt ab. Dieser Verlust wird auf das Geschäftsjahr 02 vorgetragen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0868/2978 |
Verlustvortrag vor Verwendung |
15.000 |
9000/9000 |
Saldenvortrag, Sachkonten |
15.000 |
6 Verlustvortrag: Welche Grenzen zu beachten sind
Ein Verlustvortrag ist nur möglich, wenn das Finanzamt ihn in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum Schluss des Kalenderjahres gesondert feststellt.
Hinsichtlich des Verlustvortrags müssen Kapitalgesellschaften aber folgende Grenzen beachten:
- Unbeschränkt vortragsfähig sind Verluste bis 1 Mio. EUR.
- Ein darüber hinausgehender Verlust ist bis zu 60 % der verbleibenden positiven Einkünfte abzugsfähig.
Berechnung des Verlustvortrags
Die X-GmbH erzielte in 02 einen Verlust von 3 Mio. EUR. Das Finanzamt hat einen Verlustrücktrag nach 01 abgelehnt. In 03 betragen die positiven Einkünfte der X-GmbH voraussichtlich 4 Mio. EUR. Es kommt folgender Verlustvortrag in Betracht:
Uneingeschränkt nach 03 vortragsfähig: |
1,0 Mio. EUR |
Verbleibender Gesamtbetrag der Einkünfte: |
3,0 Mio. EUR |
Davon abzugsfähig 60 %: |
1,8 Mio. EUR |
Insgesamt in 03 abzugsfähig: |
2,8 Mio. EUR |
7 Besonderheiten des Verlustvortrags
Ein Gesellschafterwechsel kann den steuerlichen Verlustabzug gefährden. Denn wenn innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen werden, sind insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar.
Außerdem kann nur die GmbH und nicht die Gesellschafter den Verlustabzug geltend machen.
Höhe Verlustabzug und Deckelung
Höhe:
Die Höhe des Verlustabzugs wurde in den Gesetzen zur Umsetzung steuerlicher Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023 vorübergehend auf 10.000.000 EUR und bei Ehegatten, welche nach §§ 26,26 b EStG zusammen veranlagt werden, auf 20.000.000 EUR angehoben.
Deckelung:
Mit Beschluss vom 26.8.2010 hat der BFH die Begrenzung des 1 Mio. EUR übersteigenden Verlusts auf 60 % verfassungsrechtlich in Frage gestellt. Diese Bedenken hat er aber mit dem Urteil vom 22.8.2012 ausgeräumt, d. h., er hat die Deckelung auf 60 % bestätigt.