Beispiel

A möchte seinen als Einzelunternehmen geführten Handwerksbetrieb zu Buchwerten auf eine GmbH übertragen. Die GmbH wird zunächst bar gegründet. Im privatschriftlichen Einbringungsvertrag ist geregelt, dass als Nebenpflicht zur Leistung der Bareinlage anlässlich der Gründung zusätzlich die Überführung des Einzelunternehmens als Sachagio unter Buchung gegen die Kapitalrücklage geschuldet wird.

Problem: Die Sachleistungspflicht als Gegenleistung für den Erhalt der Geschäftsanteile ist

  • weder in der Satzung
  • noch im Kapitalerhöhungsbeschluss

geregelt. Beachten Sie: Hier wird das Finanzamt ggf. die Sichtweise vertreten wollen, dass eine Buchwertfortführung ausscheiden könnte.[3]

[3] Vgl. dazu auch: Patt, GmbH-StB 2017, 148; Wollweber/Vitale, GmbH-StB 2020, 184.

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