Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
Die Journalfunktion erfordert eine vollständige, zeitgerechte und formal richtige
- Erfassung,
- Verarbeitung und
- Wiedergabe der eingegebenen Geschäftsvorfälle.
Sie dient dem Nachweis der tatsächlichen und zeitgerechten Verarbeitung der Geschäftsvorfälle. Werden die Voraussetzungen bereits mit fortlaufender Buchung im Journal erfüllt, ist eine zusätzliche Erfassung im Grundbuch nicht erforderlich.
Unveränderbarkeit
Die Journalfunktion ist nur erfüllt, wenn die gespeicherten Aufzeichnungen gegen Veränderung oder Löschung geschützt sind.
Änderungen oder Löschungen sind durch Nachbuchungen oder Stornierungen kenntlich zu machen.
Mindestangaben im Journal
Folgende Angaben sind im Journal mindestens zu erfassen:
- Eindeutige Identifikationsnummer (Primanota). Die Identifizierung und Zuordnung aller Teilbuchungen einschließlich Steuer-, Sammel-, Verrechnungs- und Interimskontenbuchungen eines Geschäftsvorfalls müssen gewährleistet sein.
- Eindeutige Belegnummer
- Belegdatum, soweit nicht aus den Grundaufzeichnungen ersichtlich
- Buchungsdatum
- Erfassungsdatum
- Buchungsperiode/Voranmeldungszeitraum
- Hinreichende Erläuterung des Geschäftsvorfalls (Buchungstext), soweit nicht in anderen Positionen des Journals bereits erfasst
- Konto und Gegenkonto
- Buchungsbetrag
- Soll- und Haben-Betrag
- Buchungsschlüssel (soweit vorhanden)
Zusätzliche Angaben bei Umsatzsteuerpflicht
Bei Umsatzsteuerpflicht sind darüber hinaus weitere Angaben erforderlich:
- Umsatzsteuersatz
- Steuerschlüssel, soweit vorhanden
- Umsatzsteuerbetrag
- Umsatzsteuerkonto
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (innergem. Lieferung, Erwerb)
- Steuernummer (§ 13b UStG-Fälle)
Ggf. weitere Angaben
U. U. sind noch weitere Angaben nötig, beispielsweise:
- Währungsangabe und Wechselkurs bei Fremdwährung
- Autorisierung, soweit vorhanden