[1] Das Krankengeld beträgt 70 % des der Beitragsberechnung aus Übergangsgeld zugrunde gelegten Regelentgelts (siehe 3.2.2.4 "Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben").
Beispiel 114 – Berechnung Krankengeld nach Bezug von Übergangsgeld
Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld | 80,00 EUR |
Beitragsbemessungsgrundlage (80 % der Berechnungsgrundlage – § 235 Abs. 1 SGB V) |
64,00 EUR |
Ergebnis: | |
Regelentgelt für Krankengeldberechnung | 64,00 EUR |
Brutto-Krankengeld (70 % vom Regelentgelt) | 44,80 EUR |
Ein Nettoarbeitsentgeltvergleich findet nicht statt. | |
Siehe auch Beispiel 87 – Berechnung Regelentgelt nach Bezug von Übergangsgeld |
[2] Die Ausführungen gelten analog für Beziehende von Anschluss-Übergangsgeld nach § 71 Abs. 4 SGB IX.
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