(zu 4.3.6.4):

Ein Arbeitnehmer erzielt ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt bei voller Arbeitszeit (= 40 Stunden wöchentlich) von 2.200 EUR.

Wegen Kurzarbeit vom 1.11. bis 30.11. fallen wöchentlich 28 Stunden aus. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit beträgt 12 Stunden wöchentlich. Das daraus erzielte tatsächliche Arbeitsentgelt beträgt monatlich 660 EUR.

Obwohl das monatliche Arbeitsentgelt während der Kurzarbeit 660 EUR beträgt und damit im Übergangsbereich liegt, finden dessen Regelungen keine Anwendung, weil die Entgeltgrenze von 2.000 EUR regelmäßig überschritten wird (2.200 EUR) und das Arbeitsentgelt nur vorübergehend reduziert ist.

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