Präambel
Gemäß § 20k Abs. 2 SGB V hat der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) Regelungen zu Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz, die gemäß § 20k Abs. 1 SGB V Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen, zu treffen. Diese werden hiermit vorgelegt. Dabei wurde unabhängiger ärztlicher, psychologischer, pflegerischer, informationstechnologischer und sozialwissenschaftlicher Sachverstand einbezogen. Aufgrund der Neuartigkeit der Leistungen zur digitalen Gesundheitskompetenz und der schnellen Entwicklung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen können insbesondere bezogen auf die Aspekte der Inhalte, der Methodik und Qualität der Leistungen zunächst nur generelle Regelungen getroffen werden, die in Zukunft weiterentwickelt werden können. Um die Qualität und Wirksamkeit der Leistungen langfristig zu sichern, wird der GKV-Spitzenverband die Regelungen nach der erstmaligen Festlegung mit Unterstützung unabhängigen Sachverstands regelmäßig überprüfen.
1 Zielstellung digitale Gesundheitskompetenz
[1] Unter digitaler Gesundheitskompetenz ist die spezifische Form der Gesundheitskompetenz zu verstehen, die die Fähigkeit, gesundheitsrelevante Informationen in Bezug auf digitale Anwendungen und digitale Informationsangebote zu finden, zu verstehen, zu beurteilen/einzuschätzen und anzuwenden, umfasst. Das Konzept der digitalen Gesundheitskompetenz berücksichtigt dabei die Besonderheiten und die kontinuierliche Weiterentwicklung digitaler Technologien.
[2] Die Leistungen sollen folgende Ziele erreichen
- Die Versicherten sollen informiert und befähigt werden, digitale Gesundheitsangebote für sich zu erschließen und zu nutzen. Sie können selbstbestimmte Entscheidungen über den Einsatz digitaler Angebote im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung treffen.
- Die digitalen Gesundheitsangebote berücksichtigen nutzerspezifische Aspekte und sollen Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes einschließen.
- Die Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz soll die Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen, indem diese durch adäquate Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen ihre gesundheitsbezogene Selbstwirksamkeit erhöhen können.
[3] Eine Steigerung allgemeiner digitaler Kompetenzen ist keine eigenständige Zielstellung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur digitalen Gesundheitskompetenz, da es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.
2 Zielgruppen
[1] Grundsätzlich können Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz für alle Versicherten angeboten werden. Es können sowohl Leistungen für digital Versiertere als auch für weniger Versierte angeboten werden.
[2] Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz sollen bevorzugt Gruppen/Personen mit besonderem Bedarf erreichen, also solche mit verminderten Gesundheitschancen und besonders eingeschränkter digitaler Gesundheitskompetenz. Es soll jedoch auch berücksichtigt werden, dass in allen Gruppen immer auch Teilgruppen höherer Gesundheits- oder Digitalkompetenz gefunden werden können.
3 Inhalte der Leistungen
[1] Es sollen Leistungen zu digitalen Gesundheitsinformationen insbesondere zur Verbesserung der Navigation beim Suchen und Finden von Informationen zu digitalen Gesundheitsanwendungen angeboten werden, von denen eine Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz gemäß den unter Nr. 1 formulierten Zielstellungen erwartet werden kann. Die Inhalte der Leistungen können sich beziehen auf:
- Informationen zu digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen, wie telemedizinische Angebote, die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen, digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie digitaler Anwendungen in der
- Pflege (ambulant wie stationär), die Nutzung elektronischer Patientenakten und anderer Anwendungen der Telematik-Infrastruktur
- Informationen zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit im Gesundheitswesen, bei telemedizinischen und anderen digitalen Angeboten
- Informationen zu gesundheitskompetenten Organisationen im Gesundheitswesen
- Digital verfügbare Informationen zu Gesundheitsthemen generell
[2] Die Leistungen können von der Krankenkasse selbst oder im Auftrag der Krankenkasse durch Dritte entwickelt bzw. bereitgestellt werden.
[3] Ausgeschlossen sind Leistungen, die nicht die unter Nr. 4 dargestellten Qualitätsmaßstäbe erfüllen, die digitale Kompetenzen ohne konkreten Gesundheitsbezug vermitteln (z.B. allgemeine Kenntnisse im Umgang mit Hard- und Software) oder die offene oder verdeckte Produktwerbung enthalten.
4 Methodik und Qualität der Leistungen
[1] Die Nutzung bestimmter Methodiken, Formate und Medien soll zielgruppengerecht erfolgen, insbesondere unter Rücksicht auf bereits vorhandene Kompetenzen, und die Leistungen sollten möglichst unter Beteiligung von Angehörigen der jeweiligen Zielgruppe entwickelt werden. Für Angehörige von Zielgruppen mit geringer digitaler Gesundheitskompetenz muss berücksichtigt werden, dass ggf. nicht nur digitale Formate und Medien eingesetzt werden. Auch vor dem Hintergrund der Dynamik der digitalen Entwicklung sollte die Qualität der Leistu...