Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*]
Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und 378 Abs. 3 AO dar sowie die praktischen Abläufe und auch Gefahren bei der Überprüfung von Selbstanzeigen.
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