Das Sachwertverfahren dient für Nichtwohngrundstücke als Auffangverfahren, da sich für diese nach den vorhandenen statistischen Quellen derzeit keine für die gesamte Nutzung durchschnittlichen Nettokaltmieten ermitteln lassen. Beim Sachwertverfahren erfolgt die Wertermittlung für den Grund und Boden sowie der Gebäude gesondert. Die Summe aus Bodenwert und Gebäudewert bildet den vorläufigen Sachwert, der mittels einer Wertzahl (Marktanpassungsfaktor) an die objektiv-realen Marktbedingungen angepasst wird.
Das typisierte – vereinfachte – Sachwertverfahren[1] stellt sich schematisch wie folgt dar:
Schema: Vereinfachtes Sachwertverfahren
Normalherstellungskosten | |
x | |
Baupreisindex | |
x | |
Brutto-Grundfläche | |
= | |
Grundstücksfläche | Gebäudenormalherstellungswert |
x | ./. |
Bodenrichtwert | Alterswertminderung (max. 70 %) |
= | = |
Bodenwert | Gebäudesachwert |
▾ | ▾ |
vorläufiger Sachwert | |
x | |
Wertzahl | |
= | |
Grundsteuerwert |
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