Unter den Begriff Immobilie fallen sowohl Grundstücke als auch Wohngebäude und betrieblich genutzte Gebäude. Das Bewertungsgesetz sieht für die Bewertung weitere Gebäudearten vor: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohneigentum, Museen, Kindergärten, Einzel- und Mehrfachgaragen, Sport- und Tennishallen, Verbrauchermärkte u.v.m.[1]

Die Gebäudeart ist wichtig für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer sowie die Ermittlung der Normalherstellungskosten des Gebäudes im Rahmen des Sachwertverfahrens.

[1] Anlagen 38 und 42 zum BewG.

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