Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Die Finanzverwaltung in Brandenburg hat zur Unterstützung der Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung ein Informationsportal für Grundstücksdaten eingerichtet. Dort können Erklärungspflichtige nach Angabe der Flurstücknummer oder der Adresse des Grundstücks den Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022, die Grundstücksfläche ihres Grundstücks bzw. ihres Flurstücks, die Katasterbezeichnung des Flurstücks, die Gemarkungsnummer und ggf. die Ertragsmesszahl des Flurstücks abrufen. Die Funktionsweise des Informationsportals wird im Rahmen eines Erklär-Videos und einer Benutzungsanleitung erläutert.
Auf ihrer Webseite hat die brandenburgische Finanzverwaltung außerdem eine Checkliste für Eigentümer von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten sowie eine Checkliste für Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zur Verfügung gestellt, die den Eigentümern die für die Abgabe der Feststellungserklärung erforderlichen Daten aufzeigt. Außerdem sind für verschiedene Interessensgruppen (z. B. Eigentümer von Grundstücken im Grundvermögen, Land- und Forstwirte, Kommunen und Steuerberater) individuelle Informationen im Rahmen von Themenseiten und Informationsblättern auf der Homepage zusammengestellt worden.
Zusätzlich hat die brandenburgische Finanzverwaltung auch eine Info-Hotline zur Beantwortung von Fragen rund um die Grundsteuerreform eingerichtet. Die Nummer der Hotline und die Servicezeiten sind auf der Grundsteuerthemenwebseite der Finanzverwaltung zu finden.
Zur weiteren Unterstützung bei der elektronischen Erklärungsabgabe über Mein ELSTER werden mehrere Klickanleitungen angeboten, die anhand von Beispielen (Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Privatweg, Wohnungseigentum, landwirtschaftliche Flächen im Eigentum einer Erbengemeinschaft, Waldgrundstück und sonstiges bebautes Grundstück) veranschaulichen, welche Daten an welcher Stelle der Erklärungsformulare angegeben werden müssen. Bei Fragen zum Registrierungsvorgang bei ELSTER kann eine Informationsbroschüre Abhilfe schaffen.
Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite die amtlichen Erklärungsformulare als ausfüllbare PDF-Formulare sowie die entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken.
Für Steuerpflichtige die Ihre Erklärung bereits eingereicht und nun den Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid bereits von dem zuständigen Finanzamt erhalten haben, hat die Finanzverwaltung eine Informationsseite erstellt, die Erläuterungen zu den beiden Bescheiden bei verschiedenen Grundstücksarten enthalten. Durch diese ergänzenden Angaben soll die Ermittlung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags für besser nachvollzogen werden können.