Dr. Martin Lohr, Notar[*]

Können die Gesellschafter die Eintragung der GmbH bei einem Grundstückserwerb nicht abwarten, muss der Vertragsabschluss durch die Vor-GmbH erfolgen. Dies wirft Fragen auf bezüglich der Darlegung der Existenz der Erwerbergesellschaft und deren Vertretungsverhältnisse gegenüber dem Grundbuchamt. Auch kann der Erwerb zu Haftungsrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer (GF) führen. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese Themen und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.

[*] Der Autor ist Notar in Neuss.

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