Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*]

Eine sinnvolle Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share-Deals hat der Gesetzgeber erst kürzlich in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren politisch umgesetzt. Weitergehend haben insoweit die Ergänzungstatbestände für Zwecke der Grunderwerbsteuer eine weitreichende Tragkraft. Welche praktischen Neuerungen sich hierbei hinsichtlich der Zurechnung von Grundstücksvermögen in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen nach den aktuellen Entwicklungen in der Finanz-Rspr. ergeben, ist kritisch zu betrachten. Welche Auswirkung sich zudem auf die sog. Signing-Closing-Fälle ergibt, ist überdies fraglich. Exemplarisch stellen die sog. Signing-Closing-Fälle zumindest nach noch bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung dem Grunde nach zwei grunderwerbsteuerrechtliche Rechtsvorgänge dar. Der Beitrag stellt die weitreichenden Neuregelungen vor.

[*] Hannover.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge