Auch GS-Kennzeichen sind bedauerlicherweise nicht gegen Fälschungen gefeit. Daher ist es für den Verbraucher oder den Käufer eines Produktes wichtig, auch die entsprechende Prüfbescheinigung der jeweiligen GS-Stelle einzusehen. Die GS-Stellen sind verpflichtet alle ihre Bescheinigungen zu veröffentlichen bzw. auch alle gefälschten Bescheinigungen bekanntzumachen.

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