Rz. 13

[Art der Erklärung → Zeilen 1–2]

Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts).

 

Rz. 14

[Festsetzung der Mobilitätsprämie → Zeile 3]

Für 2021 kann erstmals eine Mobilitätsprämie beantragt werden. Steuerpflichtige Personen, die mit ihrem z. v. E. innerhalb des Grundfreibetrags liegen (z. v. E. bis 9.744 EUR, bei Zusammenveranlagung verdoppelt), haben die Möglichkeit, statt der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- oder Betriebsstätte eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschalen zu wählen. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung bitte die "Anlage Mobilitätsprämie" bei (→ Tz 674). → Entfernungspauschale/Mobilitätsprämie Der Antrag auf Mobilitätsprämie gilt gleichzeitig als Antrag auf Einkommensteuerveranlagung.

 

Rz. 15

[Steuernummer, Identifikationsnummer → Zeilen 4, 8, 19]

Tragen Sie in Zeile 4 Ihre Steuernummer sowie in den Zeilen 8 und 19 Ihre steuerliche Identifikationsnummer ein. Die Steuernummer und Ihren Namen sollten Sie zur Sicherheit außerdem in der auf jeder Anlage vorhandenen Kopfzeile vermerken.

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