Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer, der eine gemischte Tätigkeit ausgeübt hat, keine getrennten Zeugnisse für die verschiedenen Funktionen ausstellen. Eine entsprechende Zusage des Arbeitgebers ist unwirksam.
Fundstellen
Haufe-Index 445586 |
DB 1969, 887 (LT1) |
NJW 1968, 2028 (LT1) |
ARST 1969, 28 (LT1) |
AP § 630 BGB (LT1), Nr 5 |
ArbuR 1969, 59 (LT1) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen