Entscheidungsstichwort (Thema)

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch mehr auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten ist unzulässig, wenn das Arbeitsverhältnis des klagenden Arbeitnehmers zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr besteht.

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 27.11.1986; Aktenzeichen 11 Ca 129/86)

 

Fundstellen

RzK, I 1 33 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

LAGE § 611 BGB Abmahnung, Nr 15 (LT1)

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