Frage:

Sieht die StBVV eine Vergütung für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG vor? Ich konnte nichts unmittelbar Passendes finden.

Antwort:

Eine direkte Position in der StBVV gibt es hierfür nicht. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG ist jedoch nach h. M. mit einer (ggf. weiteren) Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBVV abrechenbar (vgl. Feiter, eKommentar StBVV, § 25, Rz. 14 a. E., Stand: 1.7.2020). § 25 Abs. 1 StBVV ist hierbei nicht unmittelbar, sondern analog, also i. V. m. § 2 StBVV anzuwenden und sollte entsprechend in der Honorarrechnung zitiert werden.

Kommen erhebliche Vorarbeiten i. S. v. § 25 Abs. 2 StBVV hinzu, ist zusätzlich § 13 Satz 2 StBVV zu zitieren.

Autor: Simon Beyme, StB/Syndikus-RA/FA f. StR/ Ldw. Buchstelle, Geschäftsführer Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V., Berlin

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