Dr. Andreas Nagel, Dipl.-Finanzwirt Thomas Rennar
Frage: Ein Mandant legt regelmäßig verspätet Unterlagen zu seinem Paypal-Konto vor. Zudem müssen wir wegen der durch Paypal veranschlagten Gebühren bei einer Zahlung zwei Buchungen vornehmen. Ferner wird bei Paypal immer nur eine Vorgangs-, und keine Rechnungsnummer genannt.
Aufgrund dieses erhöhten zeitlichen Aufwands haben wir die Buchführung des Mandanten mit 9/10 abgerechnet. Der Mandant hält dies für überhöht und möchte maximal 5/10 bezahlen. Können Sie mir hierzu helfen?
Antwort: Nach inzwischen (wieder) gefestigter Rechtsprechung können Steuerberater in durchschnittlich gelagerten Fällen ohne besondere Begründung grundsätzlich die sog. Mittelgebühr beanspruchen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 5.10.2018, 8 U 203/17). Die Mittelgebühr für Buchführungstätigkeiten nach § 33 Abs. 1 StBVV liegt bei 7/10. Diese Gebühr, die oberhalb der Vorstellungen des Mandanten liegt, könnten Sie also ohne Weiteres durchsetzen. Tatsächlich möchten Sie aber 9/10 ansetzen.
Übersteigt die Vergütungsforderung des Steuerberaters die Mittelgebühr, trägt er als Bestimmungsberechtigter i. S. d. § 315 Abs. 3 BGB die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit seiner Bestimmung (OLG Hamm, Urteil v. 14.5.2013, 25 U 5/13). Für Ihren "Paypal-Fall" bietet dabei eine Entscheidung des AG Soest (Urteil v. 2.11.2021, 13 C 117/20) eine gute argumentative Stütze. Das AG Soest entschied unter Berufung auf ein Sachverständigengutachten, dass ein Ansatz der Gebühr über der Mittelgebühr bei Vorhandensein von Bezahlvorgängen über ein Paypal-Konto angemessen und üblich ist. So könne insbesondere die händische Verbuchung von Differenzen zwischen Rechnungsbeträgen und Bezahlung über unterschiedliche Konten sehr zeitintensiv sein.
Der Sachverständige ging im Fall so weit, dass er Paypal-Konten für Steuerberater als einen Alptraum bezeichnete, der nur mit hohem Aufwand zu bewerkstelligen sei. Eine Vergütung mit 9/10 hielt das Gericht deshalb im Fall für vollkommen in Ordnung.
Gebühr oberhalb der Mittelgebühr gerechtfertigt
Auch wenn es inzwischen technische Lösungen zur besseren Anbindung betrieblicher Paypal-Konten gibt (wobei diese auch bezahlt sein wollen), dürften sich unter Berufung auf diese Rechtsprechung oberhalb der Mittelgebühr liegende Sätze für die Verbuchung von Paypal-Konten gut rechtfertigen lassen.
Autor: Simon Beyme, RA/StB/FAStR, Berlin, www.berufsrechtsanwalt.de