Überblick

Die Beratung bei Fragen zur Ermittlung der Einlagenrückgewähr und damit einhergehend das Führen von Rechtsstreiten gehört nicht zu Ihrem Alltagsgeschäft. Herr Becker nimmt gerade deshalb einen BFH-Beschluss zum Anlass, die Thematik unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten für Sie einmal unter die Lupe zu nehmen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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