Überblick

Das FG Köln hat in seiner Entscheidung vom 29.5.2018 interessante Ausführungen zur 10 %-Grenze bei der Erledigungsgebühr gemacht. Darin ging es u. a. darum, wie darzulegen ist, ob ein Prozessbevollmächtigter in besonderer Weise an der Erledigung eines Rechtsstreits mitgewirkt hat. Herr Berners rät für die Praxis, zum Nachweis der Erledigungsgebühr die konkrete Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten vom Berichterstatter protokollieren zu lassen.

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