Sinnvoll ist im Zusammenhang mit der Abrechnung eine konsequente Aufstellung der erbrachten Leistungen durch alle Mitarbeiter, auf die bei Fragen des Mandanten verwiesen werden kann. Diese Leistungsnachweise müssen für den Mandanten nachvollziehbar dokumentiert sein.

 
Praxis-Beispiel

Exakte Bemerkungen dokumentieren

Bemerkungen wie "25.5.2024– 3 Stunden Besprechung" sind wenig geeignet, da der Mandant damit schon nach wenigen Tagen nichts mehr anfangen kann. Exakt sollte die Bemerkung lauten "25.5.2024 – Besprechung von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Teilnehmer: Name Mandant und Name Mitarbeiter – Thema: Investitionsabzugsbetrag".

Die Dokumentation hat mehrere Vorteile: Zum einen übersieht der Steuerberater bei der Abrechnung keinen "Tatbestand", für den er Gebühren verdient hat, zum anderen erspart er sich Rückfragen der Mandanten, wenn er auf die Dokumentationen hinweisen kann und für den Fall der gerichtlichen Durchsetzung hat er zumindest den "schlüssigen Sachvortrag" schon in der Akte.

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