Eine Rückstellung ist dann anzusetzen, wenn
a) |
einem Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, |
b) |
der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und |
c) |
eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. |
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist keine Rückstellung anzusetzen.
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