Prof. Dr. Ronald Gleich, Prof. Dr. Heimo Losbichler
Die der Stabilisierung des Unternehmens dienende Phase 2 zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass die Krise zum Unternehmens-Alltag geworden ist bzw. werden wird. Man beobachtet bei vielen Unternehmen, dass Dinge, die bislang nicht selbstverständlich waren, in der Krise recht schnell akzeptiert werden und als "normal" gelten. Weitreichende Homeoffice-Regelungen oder Online-Videokonferenzen – wie in der Corona-Krise üblich – sind hier ausgezeichnete Paradeexemplare. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: eine renommierte IoT-Beratung eines deutschen Großkonzerns betreut im Sommer 2020, ohne in Summe nennenswerte Umsatzeinbußen, im Vergleich zum Plan ~95 % der laufenden Kundenprojekte remote, ein Sachverhalt, der noch im Frühjahr vom Markt vermutlich nicht akzeptiert worden wäre.
Die gerade dargestellten Entwicklungen und Szenarien bedeuten: Maßgeblich entscheidend für das operative Geschäft und die Weiterführung des Unternehmens ist die Liquidität. Ohne ausreichende Zahlungsmittel kann das Geschäft in der Krise nur sehr schwer stabilisiert werden. Vor diesem Hintergrund müssen geplante Investitionen besonders kritisch geprüft werden: gerade Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen sind in Phase 1 und 2 ernsthaft abzuwägen, ggf. lassen sich Verträge aussetzen oder neu verhandeln. Gerade Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung, sofern realisierbar, sollten indes besonders geschützt werden. Damit sind häufig wichtige strategische Ziele vieler Unternehmen eng verbunden. Die Ausführungen zur Digitalisierung und Homeoffice Regelungen zeigen, dass an dieser Stelle wenig Einsparungen gemacht werden sollten; dementsprechend sollten möglichst alle Mitarbeiter Zugang zu einem Firmen-Laptop bekommen bzw. entsprechende VPN-Zugänge auf privaten Endgeräten eingerichtet werden.
Unternehmen, die in dieser Phase keine Geschäftstätigkeit ausführen können und damit keine Umsätze generieren, haben wohl eine besonders herausfordernde Aufgabe vor sich: die Überbrückung der Situation, bspw. aus Notreserven. Außerdem sollte geprüft werden, ob alle möglichen Anträge auf öffentliche Unterstützungsgelder rechtzeitig eingereicht werden können, sodass bspw. eine Fixkostendeckung bei Umsatzentfall trotzdem – wenn auch nur in Teilen – gewährleistet werden kann.
Auch in dieser Phase, in der viele Veränderungen zur Tagesordnung gehören, gilt es, die Mitarbeiter und die weiteren Stakeholder (z. B. auch die Fremdkapitalgeber) eng zu informieren, um deren Rückhalt zu bekommen, zu halten und zu stärken.