§ 7g EStG regelt die Bildung und Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen. Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften ist diese Vorschrift gem. § 7g Abs. 7 S. 1 EStG mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Steuerpflichtigen die Gesellschaft oder die Gemeinschaft tritt. Vom Gewinn der Gesamthand oder Gemeinschaft abgezogene Investitionsabzugsbeträge können ausschließlich bei Investitionen der Personengesellschaft oder Gemeinschaft gewinnerhöhend hinzugerechnet werden (§ 7g Abs. 7 S. 2 EStG).[18]

Begriff der Gesamthand = Abgrenzung der Vermögenssphären: Die vorgenannte Vorschrift verwendet den Terminus der Gesamthand zur Abgrenzung gegenüber der Vermögensphäre der beteiligten Gesellschafter: Schließlich soll ausweislich der Gesetzesbegründung[19] und entgegen der dazu ergangenen Rechtsprechung[20] die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen nur in dem Vermögensbereich zulässig sein, in dem der Abzug erfolgt ist.

Daraus folgt, dass die Verwendung des Terminus der Gesamthand abermals nur der Abgrenzung der Vermögenssphären dient, so dass dieser gleichbedeutend mit dem Terminus des Gesellschaftsvermögens verwandt werden kann. Eine Änderung durch das MoPeG ist daher nicht zu erwarten.

Beachten Sie: Die Vorschrift des § 7g Abs. 7 S. 2 EStG hat mit dem JStG 2020 Einzug in das EStG gefunden, so dass hier aufgrund des parallel laufenden MoPeG-Gesetzgebungsverfahrens bereits ein aktualisierter Wortlaut zugrunde gelegt hätte werden können. Dies ist bedauerlicherweise unterblieben. Auch die Finanzverwaltung hat sich im aktuellen Anwendungsschreiben[21] nicht zu möglichen Implikationen durch das MoPeG geäußert.

[18] So auch BMF v. 15.6.2022 – IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001 – DOK 2022/0547974 Rz. 5, EStB 2022, 253 (Herkens).
[19] BT-Drucks. 19/22850, 81.
[20] BFH v. 15.11.2017 – VI R 44/16, EStB 2018, 81 (Weiss) = BStBl. II 2019, 466.
[21] BMF v. 15.6.2022 – IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001 DOK 2022/0547974, EStB 2022, 253 (Herkens).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?